Sie denken immer noch, Ihre Wohnung sei unverletztlich, deren Unverletztlichkeit im Grundgesetz garaniert?

Art 13: (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Sie irren sich.

Sie denken, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) diene nur dazu, wie in §1 Abs. 1 angegeben, “Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern”?

Sie irren sich.

Zum 1.1.2021 haben sich die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien die Ablenkung der öffentlichen Aufmerksamkeit mit den Mitteln einer weitgehend inszenierten Pandemie zunutze gemacht und das “Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (vielsagend: Arbeitsschutzkontrollgesetz)” in Kraft gesetzt, das wiederum Änderungen u.a. am oben genannten Arbeitsschutzgesetz vornimmt – erhebliche Änderungen. Lesen Sie selbst:
§22 ArbSchG, Befugnisse der zuständigen Behörden:
— Weiterlesen sciencefiles.org/2021/03/15/insgeheime-gesetzesanderung-homeoffice-setzt-unverletzlichkeit-der-wohnung-auser-kraft/

Von VrilOdin

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