In jüngerer Zeit wird der Terminus „Sekte“ auch im säkularen Bereich verwendet, um beispielsweise Kritiker von vorherrschenden wissenschaftlichen Lehrmeinungen, sozialen Üblichkeiten oder Absplitterungen von politischen Parteien abwertend zu charakterisieren.[15] Im Juni 2018 akzeptierte das OLG Frankfurt es als Teil der freien Meinungsäußerung, ein Unternehmen als „Sekte“ zu bezeichnen.[16]
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