Die Schulleiter kritisieren: „Diese Forderung ist rechtlich und pädagogisch nicht haltbar, wirft alle Vorgaben des Prüfungsrechts über den Haufen, sorgt in den Schulen für Verunsicherung, führt in der Praxis zu sichtbarer Ungleichbehandlung und wird in der Folge zu Fluten von Widersprüchen und Klagen führen.“
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