Die politische Unabhängigkeit der Justiz und damit die Trennung von Judikative und Exekutive sind in der Bundesrepublik zwar durch das Grundgesetz vorgegeben, werden aber sogar offiziell unterlaufen, denn der Generalbundesanwalt und die nachgeordneten Bundesanwälte sind weisungsabhängige politische Beamte, die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Sie können jederzeit von der Politik abberufen und in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
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